Ihre Vorteile durch die Mitgliedschaft im Landesverband Baden-Württembergischer Liebhaberorchester

Der Landesverband Baden-Württembergischer Liebhaberorchester verteilt folgende Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg:

Probenpauschale

Zur Mitfinanzierung des regelmäßigen Übungs-, Unterrichts- und Probenbetriebs gewährt das Land Baden-Württemberg eine Probenpauschale für alle dem Landesmusikverband angeschlossenen
Vereine und Organisationen. Die Probenpauschale wird nach Beteiligung an der jährlichen Erhebung ohne Antrag auf das Vereinskonto überwiesen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im LBWL und die regelmäßige Zahlung der Mitgliedsbeiträge an den BDLO. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten ungefährt im April und September jeden Jahres.

Gemäß den Förderrichtlinie für die Amateurmusik in Baden-Württemberg bemisst sich die Höhe der Probenpauschale nach der Anzahl der aktiven Ensembles:

Vereine und Organisationen mit 1 aktiven Musikensemble: 500 Euro
Vereine und Organisationen mit 2 aktiven Musikensembles: 800 Euro
Vereine und Organisationen mit 3 aktiven Musikensembles: 1.100 Euro
Vereine und Organisationen mit 4 aktiven Musikensembles: 1.400 Euro
Vereine und Organisationen mit 5 aktiven Musikensembles: 1.700 Euro
Vereine und Organisationen mit mehr als 5 aktiven Musikensembles: 2.000 Euro

Ein Ensemble gilt als aktiv, wenn es zum 1. Januar des betreffenden Jahres seit mindestens zwei Jahren besteht und mindestens acht Mitglieder umfasst, einen eigenständigen regelmäßigen Übungsbetrieb (mindestens 19 Proben jährlich) und pro Jahr mindestens einen Auftritt hat. Probentage können dabei als mehrere Proben z.B. 5 gezählt werden.

Zuschuss zu GEMA-Gebühren

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Zahlung von GEMA-Gebühren mit einem Zuschuss in Höhe von 75% der GEMA-Rechnung.

Voraussetzungen:

Vorgehen:

  • Bei der Anmeldung der Musiknutzung im GEMA-Portal bei der Abfrage "Sind Sie Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner der GEMA?" die Mitgliedschaft im BDLO angeben.
  • Einsendung der vollständigen GEMA-Rechnung per E-Mail an den LBWL-Schatzmeister: Malte von Scheven

Sonderförderung

Am Ende des Jahres gewährt der LBWL eine Sonderförderung für besondere Konzerte, die den Rahmen eines "normalen" Konzertes übersteigen. Die Höhe der Förderung wird vom Präsidium festgelegt und kann höchstens ein Defizit ausgleichen.

Ab dem Jahr 2023 kann die Förderung für Konzerte beantragt werden, die jeweils zwischen dem 01.09. des Vorjahres bis zum 31.08. des aktuellen Jahres stattgefunden haben. Bitte reichen Sie Ihre formlosen Anträge mit einem Finanzplan und einer Begründung, warum Sie das Konzert für besonders förderungswürdig halten, bis zum 15.11. bei der Geschäftsstelle ein. Nach Bewilligung wird Ihnen das Geld kurz vor Jahresende ausgezahlt.